Grundschuld
20. Sep 2009Nach deutschem Recht ist eine Grundschuld das absolute Recht, aus einem bebauten oder unbebauten Grundstück die Zahlung eines festgelegten Geldbetrages zu fordern. Ihr Eintrag in die Abteilung III des Grundbuchs dient der Sicherung eines Kredits, der im Regelfall zum Erwerb eines Grundstücks oder Wohneigentums gewährt wird. Allerdings ist die Grundschuld nicht – wie eine Hypothek [...]