Schufa-Auskunft - wer darf was erfahren?

Jan 12th, 2009 | By onlinekredit-magazin.com | Category: Allgemeines

Unter der “Schufa” versteht man die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, die in Deutschland bereits seit dem Jahr 1927 existiert. Die Schufa vergibt auf eine begründete Anfrage hin Auskünfte über das Zahlungsverhalten einer Person in der Vergangenheit.

In der Praxis bedeutet dies, dass Personen, die aktuell Schulden bei einer mit der Schufa in Zusammenarbeit stehenden Unternehmung, einer entsprechenden Einzelperson oder der Gerichtsbarkeit haben, mit einem negativen Vermerk versehen sind. Nach Abzahlung der Schulden wird der negative Vermerk durch einen Stern ersetzt, der anzeigt, dass der oder die betreffende Person in der Vergangenheit durch ein nicht vertragskonformes Zahlungsverhalten aufgefallen ist. Ein solcher Eintrag erlischt erst nach drei Kalenderjahren und geht für die Person in der Regel einher mit einer Verweigerung eines beantragten Darlehens durch ein Kreditinstitut.

Eine allgemeine Schufa-Auskunft über eine andere Person kann im Grunde jeder Mensch erhalten. Diese Auskunft ist jedoch wenig spezifiziert und gleicht in etwa einem allgemeinen polizeilichen Führungszeugnis: Vorbestraft oder nicht vorbestraft. Die Höhe der Schulden der Person und wann und in welchem Lebenszusammenhang diese entstanden sind, ist aus einer solchen Auskunft nicht ersichtlich; es kann sich um eine Millionensumme ebenso handeln wie um eine nicht rechtzeitig bezahlte Telefonrechnung für Handy oder DSL-Flatrate.

Tiefer gehende Informationen sind aus berechtigten Datenschutzgründen nicht einsehbar. Die einzige Ausnahme bildet hier die staatliche Gerichtsbarkeit, etwa, wenn eine Person wegen fortgesetzten Betruges zur Rechenschaft gezogen werden soll.

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