Privatinsolvenz
In die Schuldenfalle zu tappen, ist gar nicht so schwer. Oft führen private Schicksalsschläge, wie Tod des Ehepartners, Scheidung oder Arbeitslosigkeit dazu, dass man seine Verbindlichkeiten nicht mehr begleichen kann. In anderen Fällen tragen aber auch hohe Bankkredite, Kontoüberziehungen, große Versandhausbestellungen oder hohe Telefon- und Handy-Rechnungen dazu bei, dass die Einnahmen nicht mehr für die Deckung der Ausgaben reichen.
Wer einen großen Schuldenberg hat, sollte sich möglichst zeitnah von kompeteten Stellen, wie Verbraucherzentralen, Wohlfahrtsverbänden oder Sozialämtern beraten lassen. Vorsicht ist jedoch bei privaten Schuldnerberatungsstellen geboten, da für diese in der Regel auch wieder Kosten anfallen.
Sieht man keine weiteren Möglichkeiten mehr, die angefallenen Verbindlichkeiten mittel- bis langfristig zu begleichen, sollte man sich einen Anwalt suchen, um mit ihm die private Insolvenz vorzubereiten.
Der Anwalt muss sich dann mit den Gläubigern in Verbindung setzen und gemeinsam mit ihnen eine Lösung zur Entschuldung seines Mandanten suchen. Oft ist es jedoch so, dass man nichts holen kann, wo nichts ist. Kann der Anwalt bei Gericht glaubhaft darlegen, dass er sich bemüht hat, sich mit den Gläubigern gütlich zu einigen, wird vom Gericht die private Insolvenz ausgesprochen.
Dem Schuldner wird nun vom Gericht auferlegt, sich Arbeit zu suchen, wobei er jede zumutbare Tätigkeit annehmen muss, und seine Schulden zu tilgen. Für seinen Lebensunterhalt steht ihm ein Mindestsatz zu, mit dem er auskommen muss, der Rest wird an einen Treuhänder abgeführt, der das Geld an die Gläubiger weiterleitet. Nach einer 6-jährigen Wohlverhaltensfrist werden dem Schuldner seine Restschulden erlassen und es wird ihm ein wirtschaftlicher Neubeginn ermöglicht.
(Publiziert am: 30. Dez 2008 in der Rubrik: Lexikon der Finanzbegriffe)