Der Kontokorrentkredit – flexibel, bedarfsgerecht, teuer
Der Kontokorrentkredit ist einer der gängigsten und am häufigsten eingesetzten Kreditformen in Unternehemen. Er wird von Banken und Kreditinstituten gewährt und bietet dem Kunden ein hohes Maß an Flexibilität, da er die tatsächliche Höhe des in Anspruch genommenen Betrages innerhalb eines vorher festgelegten Rahmens jederzeit selbst bestimmen kann. Er entspricht praktisch einer bedarfsgerechten Ausweitung des finanziellen Spielraums für Unternehmen. Aufgrund dieser Eigenschaften handelt es sich beim Kontokorrentkredit um ein elementares Instrument der Finanzierung.
Wesentlich bekannter ist der Kontokorrentkredit unter dem Namen Dispositionskredit, oder kurz Dispokredit, wie er oftmals in Verbindung mir Girokonten angeboten und auch häufig genutzt wird, nicht zuletzt in der Vorweihnachtszeit, wenn man(n) mal wieder auf der Suche nach ausgefallenen Geschenken bei Anbietern wie Jollydays in der Rubrik “Geschenke Frauen” fündig geworden ist, aber gerade nicht genug Guthaben auf dem Konto hat. Der Unterschied zwischen Dispo-Kredit und Kontokorrentkredit liegt im Wesentlichen darin, dass letztere Bezeichnung für Kredite an Privatkunden (sog. Konsumkredite) verwendet wird und die Bedingungen aufgrund einer höheren Standardisierung geringfügig voneinander abweichen. Bei Geschäftskunden wird der Kontokorrentkredit je nach Verwendungszweck auch als Betriebsmittelkredit, Saisonkredit oder Zwischenkredit bezeichnet. Die Banken gewähren den Kunden die Verfügbarkeit eines bestimmten Kreditbetrages „unter Null“ auf der Sollseite bis hin zu einer festgelegten Kreditlinie. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird dieser Vorgang als Überziehen des Kontos bezeichnet.
Die Besicherung des Kredites erfolgt über Personal- und Realsicherheiten des Kreditnehmers und im Rahmen der gesamten Kundenbeziehung seitens des Kreditinstitutes zum Kreditnehmer. In den meisten Fällen wird kein bestimmtes Datum zur Rückzahlung des Kreditbetrages festgelegt, da, sofern im Kreditvertrag festgelegt, die Prolongation laufend erfolgt. In der Regel verlängert sich die Laufzeit also automatisch.
Maßgebliche Rechtsgrundlagen für den Kontokorrentkredit sind zunächst die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Bank. Darüber hinaus existieren Bestimmungen des Handelsgesetzbuches über Kontokorrentkonten (§§ 355 ff. HGB) und des Bürgerlichen Gesetzbuches über Darlehen (§§ 607 ff. BGB), die für diese Kreditform Relevanz besitzen.
Der Vorteil der Flexibilität zahlt sich auch hinsichtlich der Zinsen für den Kunden aus, da immer nur der in Anspruch genommene und also tatsächlich benötigte Betrag verzinst wird. Die Zinssätze können jedoch Schwankungen unterliegen, was sowohl von der aktuellen Zinsentwicklung als auch vom Kreditbetrag abhängig sein kann. Letzteres ist dann der Fall, wenn der Kreditbetrag die festgelegte Kreditlinie überschreitet. Sofern von der Bank überhaupt ermöglicht bzw. genehmigt, können hier erhebliche Mehrkosten in Form deutlich erhöhter Zinssätze auf den Kreditnehmer zukommen. Die Kreditinstitute sind jedoch dazu verpflichtet, ihre Kunden regelmäßig über Zinsänderungen zu informieren.
Die Rückzahlung des Kreditbetrages gestaltet sich im Rahmen eines Kontokorrentkredites denkbar einfach, nämlich durch laufende Einzahlungen auf das Konto wie z.B. Umsatzerlöse. Nachdem ein solcher Kredit zurückgezahlt und das Konto wieder ausgeglichen wurde, kann der Kontokorrentkredit jederzeit wieder in Anspruch genommen werden.
(Publiziert am: 27. Okt 2009 in der Rubrik: Kreditformen)