Geschäftskredite im Fokus

Geschäftskredite können von Selbstständigen und von Unternehmen aufgenommen werden. Die Bonität des Kreditnehmers wird anhand der vergangenen und der aktuellen Jahresbilanz, der Gewinn und Verlustrechnung und Unternehmensanalysen geprüft. Darüber hinaus können auch Steuerbescheide, der Gesellschaftsvertrag und Auszüge aus dem Handelsregister zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit hinzugezogen werden. Zur Ermittlung des Ausfallrisikos verwendet die Bank ein internes Scoringsystem, das auf mathematisch statistischen Werten und brachenspezifischen Kennzahlen basiert.

Geschäftskredite unterscheiden sich in einigen Punkten von Privatkrediten. Zunächst werden durch Geschäftskredite weitaus höhere Beträge zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus unterscheidet sich die Nutzung der Finanzierungsmittel, da Geschäftskredite oftmals zweckgebunden sind und nur für bestimmte Zwecke eingesetzt werden dürfen.

Je nach Bedarf stehen viele verschiedene Arten von Geschäftskrediten zur Verfügung, so dass beispielsweise die laufenden Ausgaben wie die Unterhaltung von Geschäftsräumen, die Betriebs- und Geschäftsausstattung oder die Übernahme bestehender Unternehmen finanziert werden kann. Auch für die Gründung eines Unternehmens stehen Geschäftskredite zur Verfügung. Darüber hinaus können Geschäftskredite auch zur allgemeinen Steigerung des Umsatzes oder für eine höhere Liquidität eingesetzt werden.

Einige Geschäftskredite wie beispielsweise Barkredite oder Kontokorrentkredite, die als Überziehungsrahmen auf dem Konto zur Verfügung gestellt werden, unterliegen keiner Zweckbindung und können für verschiedene betriebliche Zwecke eingesetzt werden.

Abhängig von der Art und der Höhe des Geschäftskredites erfolgt die Auszahlung der gewünschten Finanzierungsmittel in einer Summe zu Anfang der Vertragslaufzeit oder in mehreren Zahlungen. Für die Besicherung eines Geschäftskredites kann eine Bürgschaft vereinbart werden oder eine Grundschuld zu Lasten einer Immobilie eingetragen werden. Im Weiteren können Geräte und Maschinen für eine Sicherungsübereignung hinzugezogen werden oder Ansprüche des Kreditnehmers gegenüber Dritten an die Bank verpfändet werden.

Der Zinssatz, den die Bank für die zeitweise Überlassung des Geschäftskredites verlangt, ist für die Dauer der Zinsbindungsfrist entweder konstant oder variabel. Die Entwicklung eines variablen Zinssatzes kann durch eine Obergrenze, ein so genanntes Cap, begrenzt werden, so dass die Zinskosten bei einem steigenden Zinsniveau nur in begrenztem Maße steigen können. Was die Art der Kreditrückzahlung angeht, so stehen oft mehrere Varianten zur Auswahl. Neben einer Rückzahlung in laufenden Raten kann eine endfällige Tilgung vereinbart werden. Hierbei leistet der Kreditnehmer während der Laufzeit lediglich Zinszahlungen und begleicht die Kreditschuld erst am Ende der Laufzeit in einer Summe.

(Publiziert am: 5. Apr 2009 in der Rubrik: Kreditformen)

Tags: , , , , , , , , , , , ,