Eigentumsvorbehalt
Mit einem Eigentumsvorbehalt sichern sich Unternehmen ab, die Ware verkauft haben, aber noch nicht das Geld dafür erhalten haben. So ist es in der Regel der Fall, das die Ware bis zur vollständigen Bezahlung dem Verkäufer gehört, und dieser sie zurückfordern kann, wenn der Käufer z.B. keine liquiden Mittel besitzt, um zu bezahlen. Dabei ist es unwichtig, welche Sachen verkauft werden und ob es sich bei dem Kunden um eine Firma oder eine Privatperson handelt. Selbst Benzin wird an Käufer, welche nicht bar bezahlen, unter Eigentumsvorbehalt verkauft, obwohl es sich bei diesem Gut um eine Sache handelt, die vom Käufer schnell verbraucht wird und somit unter Umständen nicht zurück gegeben werden kann. Dennoch kann eine Firma auf diese Art und Weise eine Absicherung treffen, um die Ware nicht zu verlieren, ohne einen entsprechenden Gegenwert dafür zu erhalten. Gerade in Zeiten der Wirtschaftskrise kann diese Absicherung für eine Firma vorteilhaft sein.
(Publiziert am: 19. Apr 2009 in der Rubrik: Lexikon der Finanzbegriffe)